Vorsorgekuren für Mütter und Väter - wenn Alltagsstress und familiäre Belastung zu groß werden
Die Kurberatung in Lippstadt ist eine von 18 Beratungsstellen im Erzbistum Paderborn. Rat- und Hilfesuchende aus dem Kreis Soest können dort folgendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen:
- Individuelle Beratung, hinsichtlich der passenden Kurmaßnahme
- Beratung zur passenden Kurklinik
- Hilfestellung bei der Antragstellung und der Klinikvermittlung
- Unterstützung bei der Formulierung von Widersprüchen
- nach Bedarf Beratung zu möglichen Zuschüssen für den Kuraufenthalt
- Kurnachsorgegespräche und Vermittlung von Nachsorgeangeboten
- nach Bedarf Empfehlung bzw. Vermittlung weiterer Beratungsdienste
Die Kurberatung bespricht mit den Müttern und Vätern, welche Kurmaßnahme die richtige ist. Über die Beratungsstelle können beantragt werden:
- Mutter- Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren: Die Eltern stehen im Mittelpunkt der Maßnahme. Kinder begleiten in der Regel bis zum 12. oder 13. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch ältere Kinder) als gesunde Kinder oder als Therapiekinder.
- Mütter-/ Väterkuren: Maßnahme für Mütter und Väter in Erziehungsverantwortung und ohne Begleitung der Kinder.ittlung
- Kinder- und Jugendrehabilitationsmaßnahmen: Maßnahme für Familien mit chronisch erkrankten Kindern.
Ratsuchende reichen alle Antragsunterlagen in der Kurberatung ein. Die medizinischen Formulare erhalten die Mütter und Väter von den Ärzten, die restlichen Unterlagen werden von der Kurberatung nach der Beratung ausgehändigt. Es empfiehlt sich, die ärztlichen Unterlagen nach dem Termin in der Kurberatung anzufragen.
Die Kurberatung stellt nach Eingang der vollständigen Unterlagen den Antrag bei der Krankenversicherung der Mutter bzw. des Vaters und sucht eine passende Klinik aus. Mütter und Väter haben laut Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht. Auf Grund der hohen Nachfrage sind viele Kureinrichtungen weit im Voraus ausgebucht.
Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der Kuren ist das Vorhandensein von außergewöhnlichen familiären Belastungen. Dies sind z.B. chronisch erkrankte Kinder oder Familienangehörige, Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, zu pflegende Angehörige oder eine Trennung vom Partner. Die Beantragung der Kuren ist laut Gesetz alle vier Jahre möglich.
Für Kinder mit einer Behinderung ist die Altersgrenze ausgesetzt. Auch mit erwachsenen behinderten Kindern kann noch eine Eltern-Kind-Maßnahme beantragt werden.
Privat Versicherte und Beamte reichen den Antrag selber bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe ein. Eine Klinik- und Antragsberatung kann im Vorfeld stattfinden.
Unsere Kurberatung bietet Kurvermittlungen nur noch in Verbindung mit einem Kurantrag an. Weitere Informationen zu den Kurmaßnahmen gibt das Müttergenesungswerk.
Weitere Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen:
Eine familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine Form der Kinder-und Jugendrehabilitation für ein schwerst chronisch krankes Kind. Bei der FOR wird das Kind von seinen Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) und Geschwistern begleitet. Den Großteil der Kosten für diese Maßnahme übernimmt entweder die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Der Antrag kann über die Kurberatung erfolgen, wenn die Kostenübernahme der Maßnahme über die Krankenkasse erfolgt.
Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige werden seit 2022 in der Kurberatungsstelle der Caritas für den Kreis Soest nicht mehr beantragt bzw. vermittelt. Anträge für pflegende Angehörige können im Kreisgebiet über die Hausärzte gestellt werden. Informationen dazu gibt auch die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung.
Termine zur Kurberatung können per Mail angefragt werden über kurberatung@caritas-soest.de . Es wird um Angabe der eigenen Telefonnummer gebeten. Der Termin wird durch Rückruf oder Rückmail der Kurberaterin vereinbart. Die Beratungen können in Präsenzterminen in der Beratungsstelle oder telefonisch erfolgen.