Stationäre Leistungen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Bei der vollstationären Pflege, zum Beispiel in einem Seniorenwohnheim, werden folgende Leistungen monatlich gewährt:
- Pflegegrad 2 770,- Euro
- Pflegegrad 3 1.262,- Euro
- Pflegegrad 4 1.775,- Euro
- Pflegegrad 5 2.005,- Euro
Gerne beraten wir Sie über die Wohnmöglichkeiten, Kosten und Finanzierung in unserem 2007 eröffneten Seniorenwohnheim St. Annen-Rosengarten in Lippstadt.