Sonstige Leistungen Pflegeversicherung
Pflegebedarf:
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kostenerstattung der Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, in Höhe von 31 Euro monatlich und für technische Hilfsmittel in Höhe von 90 % der Kosten, wobei der Eigenanteil höchstens 25,65 Euro beträgt.
Wohnumfeldverbesserung:
Für eine Anpassung der Wohnung an die geänderte Lebenssituation zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 2.557,- Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung auf insgesamt 10.228 € begrenzt. Bei der Antragstellung ist Ihnen unsere Wohnberatung gerne behilflich.
Pflegekurse:
Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Finanzierung von Pflegekursen, wie sie zum Beispiel von unseren Caritas-Sozialstationen regelmäßig angeboten werden.
Sozialversicherungsbeiträge:
Die Pflegekasse übernimmt zudem Leistungen zur Rentenversicherung oder Unfallversicherung für pflegende Angehörigen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen.
Betreuungsangebote bei Demenz:
Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen werden zusätzliche Betreuungsangebote für altersverwirrte Pflegebedürftige finanziert. Bis zu 2.400,- Euro im Jahr zahlt die Pflegekasse für die besonderen Angebote, die zum Beispiel in Form einer Betreuungsgruppe oder einer Einzelbetreuung zu Hause oder in einer Einrichtung der Tagepflege erfolgen kann. Das Geld wird nicht pauschal von der Pflegekasse ausbezahlt. Es werden nur nachgewiesene Kosten erstattet. Weitere Informationen zu diesen Betreuungsangeboten finden Sie unter Hilfen bei Demenz.
Verhinderungspflege:
Eine weitere Leistung, die von der Pflegekasse übernommen wird, ist die so genannte Ersatz- oder Verhinderungspflege. Fällt ein pflegender Angehörige für kurze Zeit - auch stundenweise - aus, kann ersatzweise Verhinderungspflege beantragt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dies ist für maximal 28 Kalendertage im Jahr möglich. Die Verhinderungspflege kann in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege (teilstationäre Unterbringung) oder auch stundenweise mit einem ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Gerne beantworten wir Ihnen persönlich oder telefonisch Ihre Fragen.